Aktuell gibt es mehrere Möglichkeiten zur Förderung einer energetischen Sanierung und auch zur Förderung von Einzelmaßnahmen, wie z. B. dem Einbau neuer Fenster oder einer neuen Haustür. Als ihr regionaler Fensterbau-Fachbetrieb sorgen wir für moderne energieeffiziente Fenster, für den fachgerechten Einbau und unterstützen Sie bei Ihrer Ersparnis
1. Steuerliche Förderung
Seit 2020 können die Kosten für energetische Maßnahmen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. 20 % der Aufwendungen – verteilt auf drei Jahre – können direkt von der Steuerschuld abgedeckt werden. So funktioniert‘s:
Voraussetzungen
- Selbst genutzte Wohnimmobilie (Wohnhaus oder Eigentumswohnung), Mindestalter der Immobilie 10 Jahre
- Durchführung durch ein Fachunternehmen (Bescheinigung über Umsetzung sowie ordentliche Rechnungsstellung)
- Aufwendungen sind nicht koppelbar mit z.B. KfW-Förderungen
Tipp: Als förderfähig gilt, was über Programme der KfW gefördert werden kann!
Was ist förderfähig?
- Material- und Lohnkosten
- Fenster, Haustüren, Rollläden, Nebeneingangstüren…
- Einzelmaßnahmen oder Sanierungsplan mit schrittweiser Realisierung
- Maßnahmenbeginn nach dem 31.12.2019, Abschluss vor dem 01.01.2030
- Max. 200.000,- €, 20% Investitionskosten
Tipp: weitere Infos gibt es im §35c des EStG und Klimaschutzprogramm 2030 des Bundesfinanzministeriums
Wie läuft es ab?
- Einfache Einreichung mit der ESt.-Erklärung
- Eine Antragsstellung ist nicht erforderlich
- Reduziert über einen Zeitraum von 3 Jahren die Einkommenssteuer bis zu 40.000,- € (in Jahr 1 und 2 jeweils 7%, in Jahr 3 sind es 6%)
- Gültig für alle Einkommensklassen
Tipp: Wir stellen Ihnen die entsprechenden Rechnungen und Nachweise für Ihre Förderung zur Verfügung
2. Förderprogramme der KfW
Einzelne energetische Maßnahmen fördert die KfW noch bis 30.06.2021 mit günstigen Krediten mit Tilgungszuschuss. Dank des Tilgungszuschusses reduziert sich die Kreditschuld und die Laufzeit verkürzt sich. Ab 01.07.2021 ersetzt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die bisherige Förderung der KfW.
Einzelheiten zur KfW-Förderung finden Sie hier
Wichtig: Seit 01.01.2021 fördert die KfW einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen nicht mehr mit einem Investitionszuschuss. Zuschüsse für Einzelmaßnahmen erhalten Sie jetzt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
3. NEU: Bundesförderung für effiziente Gebäude
Zum Jahresbeginn 2021 ist die neue Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) in der Zuschussvariante gestartet. Um eine entsprechende Fenster-Förderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu erhalten, müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden.
- Der U-Wert der neuen Fenster liegt unter 0,95 W/(m²K).
- Die Gesamtinvestition der Einzelmaßnahme liegt zwischen 2.000 Euro und 60.000 Euro (Förderhöchstgrenze).
- Bei Antragstellung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, wie dem Einbau neuer Fenster, muss ein Energieberater eingebunden werden.
- Wichtig: Die Antragstellung muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahme erfolgen.
Sind alle Vorgaben erfüllt, beträgt der Zuschuss 20 % der förderfähigen Ausgaben. Bei der Höchstgrenze von 60.000 Euro sind das 12.000 Euro. Diese Basisförderung kann um weitere 5 % erhöht werden, wenn der Fenstertausch zuvor in einem individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP) berücksichtigt worden ist.